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Neues bei der Sozialversicherung

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Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger hat vor Kurzem die neuen Beiträge in der Sozialversicherung veröffentlicht. Vieles wird teurer und auch das gesetzlich zustehende Pflegegeld ermöglicht in der Regel keine Rundumversorgung.

Die Beitragssätze in der österreichischen Sozialversicherung, konkret die Prozentsätze des jeweiligen Einkommens, die ein Versicherter für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und/oder Pensionsversicherung zu zahlen hat, sind für 2012 im Vergleich zum Vorjahr bis auf wenige Ausnahmen gleich geblieben.

Für Bauern beträgt der Beitragssatz für die Pensionsversicherung ab 2012 statt 15,25 Prozent nun 15,50 Prozent. Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für Gewerbetreibende, Freiberufler und Neue Selbstständige wurde ab 2012 um fünf Cent auf 8,25 Euro im Monat erhöht.

Höchstbeitragsgrundlage

Die Höchstbeitragsgrundlage gibt an, bis zu welcher maximalen Einkommenshöhe des Versicherten Beiträge für die österreichische Sozialversicherung verlangt werden. Wer monatlich mehr verdient, muss für den Betrag, der die Höchstbetragsgrundlage übersteigt, keinen weiteren Sozialversicherungs-Beitrag entrichten.

Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungs-Gesetzes (ASVG), also für die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosen-Versicherung, wurden die Höchstbeitragsgrundlagen von 4.200 Euro in 2011 auf 4.230 Euro pro Monat in 2012 angehoben.

Für Versicherte, die durch das Gewerbliche Sozialversicherungs-Gesetz (GSVG) und das Bauern-Sozialversicherungs-Gesetz (BSVG) als pflichtversichert gelten, gilt ab 2012 ein monatlicher Höchstbeitrag von 4.935 Euro zur gesetzlichen Kranken- und  Pensionsversicherung. Der Beitrag ist damit in 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 35 Euro im Monat gestiegen.

Gesetzesgrundlagen der Sozialversicherung

Die meisten Personen und deren Angehörigen sind in Österreich in einer Sozialversicherung pflichtversichert. Für die Absicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und/oder Pensionsversicherung wird in der Regel von Personen mit einem Einkommen ein monatlicher Beitrag verlangt. Je nach beruflicher Tätigkeit sind für die Absicherung in der Sozialversicherung unterschiedliche Gesetze maßgebend.

Das Allgemeine Sozialversicherungs-Gesetz (ASVG) regelt die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der in Österreich unselbstständig beschäftigten Personen sowie die gesetzliche Krankenversicherung der Pensionisten und die soziale Unfallversicherung bestimmter selbstständig Erwerbstätiger.

Der Sozialversicherungs-Schutz für die Kranken- und Unfallversicherung wird für Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen oder aufgrund dieses Dienstverhältnisses einen Ruhegenuss haben, durch das Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungs-Gesetz (B-KUVG) geregelt.

Das Gewerbliche Sozialversicherungs-Gesetz (GSVG) regelt die soziale Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für die meisten im Inland selbstständig Erwerbstätigen wie auch für die sogenannten Neuen Selbstständigen.

Für Ärzte, Apotheker und Patentanwälte ist das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbstständig Erwerbstätiger (FSVG) bei der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung entscheidend.

Das Bauern-Sozialversicherungs-Gesetz (BSVG) ist für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für selbstständig Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft und ihre Angehörigen maßgebend.

Wann die Versicherungspflicht beginnt

Die Versicherungspflicht beginnt beim ASVG seit 2012 ab Einnahmen von 376,26 Euro im Monat beziehungsweise 28,89 Euro pro Tag.

Auch für nebenberuflich Neue Selbstständige gilt nach dem GSVG als unteres Limit der Betrag von 376,26 Euro monatlich. Für hauptberuflich Neue Selbstständige sind es wie letztes Jahr 537,78 Euro im Monat.

Bei den Pensionen selbst hat sich einiges geändert. Ab 1. Jänner 2012 steigen Pensionen bis 3.300 Euro im Monat um 2,7 Prozent, zwischen 3.300 und 5.940 Euro erhöhen sie sich um 2,7 bis 1,5 Prozent. Wer mehr als 5.940 Euro Pension hat, bekommt 1,5 Prozent mehr. Pensionen mit einem Stichtag im Jahr 2011 werden erst ab 1. Jänner 2013 angepasst.

Pflege- und Krankenversicherung

Nicht geändert haben sich die Beträge, die man als Pflegegeld erhält. Sie reichen von monatlich 154,20 Euro in der Stufe 1 bis zu 1.655,80 Euro in der Stufe 7. Auch wenn sich die Summen im ersten Moment relativ hoch anhören – mit ihnen allein ist der tatsächliche Bedarf an pflegerischer Unterstützung in den wenigsten Fällen abzudecken. Wer sich daher nicht rechtzeitig um eine private Pflegeversicherung kümmert, muss im tatsächlichen Pflegefall mit unangenehmen Überraschungen rechnen, weil die Betreuung in der Regel mehr kostet, als die Pension und das Pflegegeld zusammen.

Auch bei der Krankenversicherung gab es Änderungen. Während die Rezeptgebühr letztes Jahr noch 5,10 Euro betrug, sind es ab 2012 fünf Cent mehr, also 5,15 Euro. Auch die untere Nettoverdienstgrenze von Personen, die sich von der Rezeptgebühr befreien lassen wollen, wurde für 2012 angehoben, und zwar für Alleinstehende von 793,40 Euro auf 814,82 Euro und für Ehepaare von 1.189,56 Euro auf 1.221,68 Euro. In 2012 erhöhen sich diese Beträge für jedes Kind um 125,27 Euro.

Alle neuen Werte und auch die Bestimmungen für das Kinderbetreuungsgeld können beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger online aufgerufen werden.


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